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Zertifizierter Vorbereitungskurs auf die Fischerprüfung 2017

Wer in Deutschland Angeln will, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. Für den Erwerb eines Fischereischeines ist grundsätzlich das Ablegen der Fischerprüfung erforderlich (Ausnahme: Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr). Das Mindestalter für die Zulassung zur Prüfung beträgt 13 Jahre.

In Nordrhein-Westfalen ist der Vorbereitungskurs auf die Fischerprüfung nicht zwingend vorgeschrieben. Jedoch werden die Erfolgschancen zum Bestehen der Prüfung erhöht und die wichtigsten Grundsätze der Angelfischerei verständlich gemacht. Zudem ist der Vorbereitungskurs in einigen anderen Bundesländern mittlerweile eine Pflichtvoraussetzung, um an der Fischerprüfung teilnehmen zu können. Deshalb kann Anglern aus Nordrhein-Westfalen in anderen Bundesländern die Erteilung eines Fischereischeins versagt werden, wenn nicht die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nachgewiesen werden kann.

Der Vorbereitungskurs des Kreisfischereivereins Warendorf-Ems ist seit 2016 durch den Landesfischerei-verband Westfalen und Lippe e.V. zertifiziert. Jeder Teilnehmer und Teilnehmerin erhalten am Ende des Vorbereitungskurses eine Teilnahmebescheinigung. Diese kann in anderen Bundesländern als Teilnahmenachweis vorgelegt werden.

Ort: in der Mensa der Städtischen Gesamtschule „Hinter den drei Brücken".
Beginn: 21. September 2017 um 19.00 Uhr
Ende: 30. November 2017 um 21.00 Uhr
Unterricht: jeweils dienstags und donnerstags in der Zeit von 19:00 bis 21:00 Uhr
Prüfung: voraussichtlich am 04.12. oder 05.12.2017 bei der unteren Fischereibehörde (Kreisverwaltung Warendorf)

In der Zeit vom 23.10. bis 05.11.2017 (Herbstferien) sowie am 03.10.2017 ruht der Unterricht.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil mit Fischartenbestimmung und dem richtigen Zusammenstellen von Angelgeräten.

Fischerprüfung - schriftlicher Teil
Von insgesamt 360 Fragen sind in der schriftlichen Prüfung 60 Fragen aus den 6 Fachgebieten, Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde zu beantworten. Hiervon müssen mindestens 45 richtig beantwortet werden. Zudem müssen pro Fachgebiet mindestens 6 Fragen richtig sein.
Im Lehrgang wird Ihnen das Wissen vermittelt, um alle 360 Fragen zu beantworten. Zudem erhalten Sie alle Fragen und Antworten in schriftlicher Form.

Fischerprüfung - Fischartenerkennung
Der Nachweis über ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fische, Neunaugen und Krebse ist notwendig. Insgesamt gibt es 49 Bildtafeln. Von den 6 per Zufall ausgewählten Tafeln müssen mindestens 4 richtig benannt werden.
Alle Fischarten werden im Lehrgang ausführlich vorgestellt. Darüber hinaus werden im praktischen Teil des Lehrgangs prüfungsgleiche Übungen durchgeführt.

Fischerprüfung - praktischer Teil (Gerätezusammenstellung)
Von den 10 Aufgaben wird eine per Zufall ausgewählt. Diese Aufgabe beinhaltet das richtige Zusammenstellen von Angelgeräte, wie die Angelrute, Angelrolle, Schnur, Haken, Köder etc. sowie das notwendige Zubehör.
Im praktischen Teil des Lehrgangs werden alle 10 Aufgaben ausführlich vorgestellt. Der Lehrgangsteilnehmer hat ausreichend Zeit unter prüfungsähnlichen Bedingungen mit Prüfungsmaterial die Aufgaben zu üben.

Die Lehrgangskosten betragen für Erwachsene 75,00 €, für Jugendliche 50,00 €. Zudem erhebt der Kreis Warendorf als Untere Fischreibehörde eine Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 € pro Prüfling. Die Lehrgangskosten und die Prüfungsgebühr sind vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.

Anmeldungen zum Vorbereitungslehrgang nimmt ausschließlich Frau Tilla Sparenberg (Angelgeschäft Sparenberg, Brookstraße 3 in 48336 Sassenberg, Tel.: 02583 / 1021) ab dem 31.08.2017 persönlich entgegen.
Beim Anmeldungsgespräch können alle noch offenen Fragen zum Thema "Vorbereitungslehrgang" mit Frau Sparenberg besprochen werden.

Öffnungszeiten: Mo. Die., Do. und Fr. 9.00 - 12.30 + 14.30 - 18.00 Uhr, Sa. 8.30 - 13.00 Uhr. Mittwochs ist geschlossen. Die Anmelde- und Prüfungsgebühr ist bei der Anmeldung in bar zu entrichten.

 

 

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